Regelungen für Hausaufgaben und Leistungs­nachweise am CvL

Die aktuelle Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sieht in mehreren Bereichen schulinterne Regelungen vor.
In Abstimmung mit dem Elternbeirat und nach Anhörung des Schulforums hat die Lehrerkonferenz des Carl-von-Linde-Gymnasiums folgende Beschlüsse gefasst:

 

Grundsätze für die Hausaufgaben (§ 28 BaySchO)

  • Der Zeitbedarf für Hausaufgaben soll folgenden Umfang nicht überschreiten: 5. Jahrgangsstufe zwei Stunden, 6. und 7. Jahrgangsstufe zweieinviertel Stunden, 8. und 9. Jahrgangsstufe zweieinhalb Stunden.
  • An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht gibt es in Unter- und Mittelstufe keine schriftlichen Hausaufgaben für den nächsten Schultag.