Informationen zum Schulbetrieb

Stundenplanschema

1. Stunde: 7:45 - 8:30
2. Stunde: 8:30 - 9:15
3. Stunde: 9:15 - 10:00

Pause

4. Stunde: 10:20 - 11:05
5. Stunde: 11:05 - 11:50
6. Stunde: 11:50 - 12:35

Mittagspause 6. oder 7. Stunde

7. Stunde: 12:35 - 13:20
8. Stunde: 13:20 - 14:05
9. Stunde: 14:05 - 14:50

Pause

10. Stunde: 15:00 - 15:45
11. Stunde: 15:45 - 16:30
12. Stunde: 16:30 - 17:15

 

 

Mittagspause

Die Mittagspause ist zeitlich gestaffelt, um die Kapazität des Speisesaals und der Essenausgabe optimal nutzen zu können:

  • Erste „Schicht“ von 11:50 – 12:35 Uhr (6. Stunde).
    Diese Klassen haben dann in der 7. Stunde (12:35 – 13:20 Uhr) Unterricht, der aber noch als Vormittagsunterricht gilt.
  • Zweite „Schicht“ von 12:35 – 13:20 Uhr (7. Stunde).

Unsere Kocheltern engagieren sich für das leibliche Wohl der Schülerinnen und Schüler und auch Lehrkräften, wofür ihnen eine große Anerkennung und unser herzlicher Dank gebührt. Sie sind darauf angewiesen, dass die Teams immer wieder durch neue Helfer und Helferinnen ergänzt werden. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, beim Kochteam, beim Elternbeirat oder im Sekretariat. Wichtig ist auch, dass sich alle, die essen wollen, rechtzeitig anmelden. Genaueres lesen Sie hier.

Das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause ist grundsätzlich gestattet, z.B. um das Mittagessen zu Hause einzunehmen. Die Aufsichtspflicht der Schule endet in diesem Fall aber wie bei Unterrichtsschluss mit dem Verlassen des Schulgeländes. Schülerinnen und Schüler, die die Mittagspause auf dem Schulgelände verbringen, müssen sich in den beaufsichtigten Bereichen aufhalten.

 

Nachholen von versäumten angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, andere angekündigte Leistungsnachweise)

Versäumte angekündigte Leistungsnachweise können nur dann nachgeholt werden (Nachtermin), wenn eine ausreichende Entschuldigung vorliegt. Ausreichend ist eine Entschuldigung dann, wenn sie durch Krankheit oder sonstige zwingende Ursachen begründet ist, die Schule am Tag des Versäumnisses rechtzeitig verständigt wurde (Telefon, Fax) und die schriftliche Entschuldigung spätestens am 2. Tag der Abwesenheit der Schule vorliegt. Für die Einhaltung dieser Frist ist der Eingangsstempel der Schule maßgeblich. Wird keine ausreichende Entschuldigung vorgelegt, kann kein Nachtermin gewährt werden und für die versäumte Leistungserhebung wird die Note 6 erteilt.

 

Hinweis auf die Hausordnung

Bitte beachten Sie auch die gültige Hausordnung und halten Sie Ihr Kind dazu an, die Regelungen in der Hausordnung einzuhalten.
Wir weisen dort unter anderem auch auf die durch das Bayerische Unterrichts- und Erziehungsgesetz getroffene Regelung hin, dass „im Schulgebäude und auf dem Schulgelände [...] Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien [...] auszuschalten“ sind (Art. 56 BayEUG). Dies gilt analog auch für Schulveranstaltungen außerhalb des Schulbereichs. Schülerinnen und Schüler, die mit einem eingeschalteten Gerät angetroffen werden, müssen damit rechnen, dass ihnen das Gerät abgenommen und für eine bestimmte Zeit einbehalten wird. 

 

 

Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung, wie z.B. eine chronische Erkrankung, Allergie, Behinderung oder muss es regelmäßig und auch in der Unterrichtszeit Medikamente nehmen, teilen Sie dies bitte der Schulleitung mit. Die Lehrkräfte sollten darüber informiert sein, damit sie adäquat reagieren können. Wir haben bereits das zweite Jahr bei der Neuanmeldung für die 5. Klassen diese Informationen und das Einverständnis der Eltern mit der Weitergabe an die Lehrkräfte systematisch erfasst, sind aber vor allem hinsichtlich neu aufgetretener gesundheitlicher Beeinträchtigungen und bei den Schülerinnen und Schülern der anderen Jahrgangsstufen auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, der Schule (noch) nicht bekannte gesundheitliche Beeinträchtigungen in schriftlicher Form mitzuteilen und dabei auch zu erklären, ob Sie mit einer Weitergabe der Information an die Lehrkräfte einverstanden sind. Wir versichern Ihnen, dass wir mit den Informationen verantwortlich umgehen.

Unser Schulsanitätsdienst „Nepomuk“ mit seinen ausgebildeten Ersthelfern ist bei allen Notfällen für uns eine sehr wirkungsvolle und entlastende Hilfe. Oft muss durch die Sanitäter der Blutzuckerspiegel bestimmt werden, da eine Unterzuckerung häufig Ursache für Unwohlsein ist. Sollten Sie mit dieser Erste-Hilfe-Maßnahme nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Alle bei einer Erstversorgung durch den Sanitätsdienst abgefragten Informationen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt.

 

Umgang mit Schuleigentum und Verhalten

Ein pfleglicher Umgang mit Schuleigentum, wie z.B. den Schulbüchern, und mit der Schuleinrichtung sowie Rücksichtnahme und Höflichkeit sind eigentlich in einer Schulgemeinschaft, die sich zu Recht als Schulfamilie versteht, selbstverständlich. Wir verweisen hierzu auch auf die Schulverfassung und die Hausordnung. Ohne Ihre nachhaltige Unterstützung kann dies aber nicht gelingen. 

Wir bitten Sie außerdem, dafür Sorge zu tragen, dass die Schulbücher Ihres Kindes nicht mit selbstklebender Folie eingebunden werden, was sie am besten vor Abnützung schützt. 

Wir stellen in den Klassenzimmern der 5. bis 7. Klassen jeweils einen halben Klassensatz der Deutsch-, Mathematik-, Latein- und Englischbücher bereit, damit die Kinder die von der Schule ausgeliehenen Bücher dieser Fächer zu Hause lassen können und nicht immer hin- und hertransportieren müssen. Diese Bücher müssen nach Gebrauch wieder in den Schrank im Klassenzimmer zurückgelegt und dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.

 

Intensivierungsstunden und Wahlunterricht

Die Schülerinnen und Schüler müssen im Laufe ihrer Schullaufbahn insgesamt 5 Wochenstunden zusätzlich das ganze Schuljahr belegen, um die durch die Kultusministerkonferenz festgelegte Mindestzahl von Wochenstunden abzudecken. Nach bisheriger Erfahrung stellt diese Verpflichtung kein Problem dar, da alle Belegungen von freiwilligen Intensivierungen und Wahlunterricht hier angerechnet werden.

Wir bitten zu beachten, dass eine Abmeldung aus einem Zusatzangebot (Flexible Intensivierung oder Wahlunterricht) während des Schuljahres nur aus zwingenden Gründen von der Schulleitung genehmigt werden kann.

 

Information der Schule

Bitte stellen Sie sicher, dass wir immer über die aktuellen persönlichen Daten Ihres Kindes verfügen. Teilen Sie uns deshalb unverzüglich Änderungen wie Wohnungswechsel, neue Telefonnummer sowie familienrechtliche Entscheidungen mit. Hilfreich ist es auch, wenn uns zur Kontaktaufnahme mit Ihnen eine weitere Telefonnummer bekannt ist.