Krankmeldung und Unterrichtsbefreiung

Krankmeldung

Kann Ihr Kind wegen Erkrankung nicht zur Schule kommen, so melden Sie dies bitte möglichst vor 7:30 Uhr, spätestens aber bis 7:45 Uhr elektronisch über den Schulmanager Online, insbesondere bei Leistungserhebungen an diesem Tag. Da eine Krankmeldung für minderjährige Schülern nur über den passwortgeschützten Elternzugang möglich ist, erübrigt sich das Nachreichen einer unterschriebenen schriftlichen Krankmeldung.

Wenn die Online-Krankmeldung aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, rufen Sie bitte unbedingt rechtzeitig (wie oben) bei der Schule an: 0831 7458 2500. Eine schriftliche Mitteilung (Krankheitsanzeige) ist in diesem Fall verpflichtend innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.

 

Unterrichtsbefreiung und Beurlaubung

Gibt es einen vorhersehbaren Grund, weswegen Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen kann (z.B. Arzttermin, der nicht in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden kann, Führerscheinprüfung), muss rechtzeitig (d.h. mindestens zwei Schultage) zuvor eine Unterrichtsbefreiung (Beurlaubung) bei der Schulleitung beantragt werden. Am einfachsten machen Sie das papierlos mit dem Schulmanager Online.

Anträge auf Unterrichtsbefreiung bzw. Beurlaubung können nur im Rahmen der entsprechenden Vorgaben bewilligt werden. Unterrichtsbefreiungen wegen Urlaubsreisen sind durch das Kultusministerium ausdrücklich untersagt. Hier hat die Schule keinen Entscheidungsspielraum. Bitte beachten Sie bei der Planung Ihrer Reisen die Ferienzeiten, da wir auf bereits erfolgte Buchungen keine Rücksicht nehmen können.