Schülerbeförderung
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 haben einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung, wenn sie mehr als 3 km von der Schule entfernt wohnen.
Bitte den entsprechenden Erfassungsbogen ausfüllen und ausdrucken.
Nähere Auskünfte gibt es unter den folgenden beiden Links oder bei den jeweiligen Verkehrsunternehmer.
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Allgemeine Informationen zum Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges
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Auswirkungen der Schulwahl hinsichtlich der Kostenfreiheit des Schulweges
- Infobrief der Kemptener Verkehrsbetriebe und der ZUM: Schüler-Monatskarten/Schüler-Tickets
Ab der Jahrgansstufe 11:
Schülerinnen und Schüler, die im neuen Schuljahr die 11. Klassen besuchen, haben nur dann einen Anspruch auf kostenfreie Beförderung:
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wenn im Monat August vor Schulbeginn für drei oder mehr Kinder Kindergeld bezogen wird,
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oder Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII), oder Arbeitslosengeld II nach dem zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII) besteht,
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oder eine dauernde Behinderung des Schülers (Schwerbehindertenausweis G-H) vorliegt.
Den Erfassungsbogen reichen Sie bitte zusammen mit aktueller Kindergeldbestätigung im August beim entsprechenden Landratsamt ein.
Für Schüler, die weiterhin mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule fahren, bieten die Unternehmer/Bahn das günstige Umwelt-Abo an. Den Antrag reichen Sie bitte zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis spätestens 10.08. bei den Unternehmern (Bus oder Bahn) ein.