Hausordnung

1. Allgemeine Regelungen

  • Gegenseitige Rücksichtnahme und höfliches Benehmen sind für uns die Voraussetzung für eine gute Atmosphäre an der Schule.
  • Durch freundliches Grüßen zeigen wir die positive Wahrnehmung der anderen.
  • Eine angemessene Kleidung ist für uns selbstverständlich. Kopfbedeckungen nehmen wir während des
    Unterrichts ab. Davon ausgenommen sind Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden.
  • Während des Unterrichts essen wir nicht und kauen keinen Kaugummi.
  • Den Anweisungen der Lehrkräfte und des schulischen Personals folgen wir.
  • Wir unterlassen alles, was den geregelten Unterrichtsverlauf stört.
  • Einrichtungsgegenstände, Lehrmittel, insbesondere die zur Verfügung gestellten Bücher und Tablets werden von uns jederzeit pfleglich behandelt. Uns ist bewusst, dass bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Beschädigungen wir bzw. unsere Eltern zu Schadenersatz verpflichtet sind.
  • Wir verstehen uns als Klimaschule und achten darauf, entstehenden Müll weitestgehend zu vermeiden. Die aufgestellten Abfallbehälter nutzen wir nach ihrem Verwendungszweck.
  • Wir alle sind für die Sauberkeit im Klassenzimmer, im Schulhaus und im Freigelände mitverantwortlich.
  • Besondere Vorkommnisse melden wir unverzüglich. Schulfremden Personen bieten wir unsere Hilfe
    an und bitten sie, sich im Sekretariat zu melden. Wenn sie sich verdächtig verhalten, informieren wir die
    Schulleitung.
  • Fundgegenstände geben wir im Sekretariat ab.
  • Wertgegenstände und größere Geldbeträge lassen wir zu Hause, da die Schule nicht für Verlust und Diebstahl die Haftung übernehmen kann.
  • Rauchen sowie der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln sind in der gesamten Schulanlage nicht
    gestattet. Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen und Waffen ist verboten. Über Ausnahmen
    vom Verbot des Alkoholkonsums für Lehrkräfte und Eltern entscheidet der Schulleiter.
  • Aus Sicherheitsgründen toben wir im Schulhaus nicht herum und werfen auf dem Schulgelände keine Schneebälle.
  • Wir stellen unsere Fahrräder ausschließlich im Fahrradkeller ab, wo wir sie gegen Diebstahl sichern. Damit niemand gefährdet wird, schieben wir die Räder im Fahrradkeller.
  • Motorroller und Motorräder stellen wir nur auf der entsprechend markierten Fläche ab.
  • Der Parkplatz ist für Lehrkräfte, Verwaltungspersonal und Kocheltern reserviert.
  • Bei Feueralarm beachten wir die im Alarmplan festgelegten Anweisungen.
  • Die Regelungen für Absenzen (siehe eigenes Merkblatt) halten wir ein.

 

2. Aufenthalt im Schulbereich und in den Unterrichtsräumen

  • Das Schulgebäude ist an Schultagen von 7:00 bis 17:00 Uhr (Montag bis Donnerstag) bzw.
    bis 15:45 Uhr (Freitag) geöffnet.
  • Erst nach dem 1. Gong (07.30 Uhr) betreten wir die oberen Stockwerke. Wir begeben uns
    spätestens um 7.40 Uhr in die Unterrichtsräume.
  • Jacken hängen wir in die Garderoben vor den Klassenzimmern.
  • Ist die Lehrkraft 10 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht erschienen, so melden wir dies
    im Sekretariat.
  • Am Ende des Unterrichts und zu Beginn der Pause schließen wir die Fenster, löschen das
    Licht, schalten den Beamer aus und reinigen die Tafel. Aus Sicherheitsgründen werden die
    Räume abgesperrt.
  • Am Freitag stellen wir nach dem Ende der letzten Stunde in einem Klassenzimmer die
    Stühle hoch.
  • Die Sonderregelungen für einzelne Räume (siehe Anschlag in diesen Räumen) halten wir ein.
  • Fachräume betreten wir nur in Anwesenheit einer Fachlehrkraft.
  • In den Sporthallen tragen wir ausschließlich Sportschuhe mit hellen Sohlen.
  • Auf dem Hartplatz zwischen den Sporthallen spielen wir nicht Fußball.
  • Im gesamten Schulbereich verwenden wir ausschließlich bruchsichere Trinkgefäße.
  • Während der Pause halten wir uns nicht in den Klassenzimmern und im 1. und 2. Stock auf.
    Bei trockenem Wetter nutzen wir in der Pause das Freigelände (Hartplätze, Fußballwiese).
  • Beim Pausenverkauf stellen wir uns hinten an und drängeln nicht.
  • Während der Vormittagspause und in Freistunden dürfen wir das Schulgelände nur
    verlassen, wenn wir in der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 bis 13) sind.
  • Während der Mittagspause dürfen wir das Schulgelände verlassen mit Ausnahme
    derjenigen, die am jeweiligen Tag an der Offenen Ganztagesschule teilnehmen.


3. Nutzung digitaler Geräte

  • Wir alle, Lehrkräfte, Schüler/-innen und Eltern, befürworten einen altersgemäßen sinnvollen
    Umgang mit digitalen Geräten. Die Schule unterstützt und fördert die Schülerinnen und
    Schüler beim Erwerb digitaler Kompetenzen, wobei vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zum
    Einsatz kommen. Aber auch die Probleme der digitalen Mediennutzung wie gesundheitliche
    Auswirkungen, Ablenkung, Suchtgefahr u.a. werden von uns ernst genommen.
  • Somit liegt der Schwerpunkt der digitalen Ausstattung bei PCs, Laptops und vor allem
    schuleigenen Tablets in transportablen Koffern, die für den Unterricht in allen Klassen
    punktuell eingesetzt werden. Die Nutzung von privaten Tablets ist erst ab der 10. Klasse
    vorgesehen. Handys sollen an unserer Schule keine Rolle spielen.
  • Schulisches Leben und Lernen benötigt vor allem das persönliche Miteinander. Digitale
    Mediennutzung darf dabei nicht im Weg stehen. Sie kann aber unterstützen und
    gewinnbringende neue Möglichkeiten bieten.
  • Daraus ergibt sich für uns als Faustregel für die Nutzung digitaler Geräte im Unterricht: „So
    viel wie nötig/sinnvoll, so wenig wie möglich.”

3.1 Handys

  • Grundsatz für alle Klassen: Die Handys bleiben in der Schultasche. Dies gilt auch während des
    Aufenthaltes in der Mensa.
  • Jgst. 5 mit 10:  Wir schalten in der Schule unsere Handys zwischen 7.15 Uhr und 12.35 Uhr
    grundsätzlich aus bzw. bewahren sie im Flugmodus in der Schultasche auf.
    Soziale Netzwerke, Spiele & Co. gehören in die private Freizeit. Wir verwenden
    Smartwatches nur als Uhr und nicht zur Kommunikation. Wir dürfen Handys nur in
    Ausnahmefällen benutzen, wenn es eine Lehrkraft ausdrücklich erlaubt.
  • Jgst. 11 mit 13: Wir verwenden unsere Handys nur in bestimmten Bereichen und zu
    gewissen Zeiten:  im Oberstufentrakt bei den Räumen 019 bis 021, im Oberstufenzimmer,
    im Raum SiL3, an Tischen der Aula (nur in Freistunden), aber nicht vor 7.45 Uhr und
    während der Pause. Als Schüler/-innen stellen wir unser Sonderrecht nicht zur Schau
    und wir benützen unsere Handys, ohne andere zu stören.

3.2 Tablets

  • alle Jgst.: Die Tablets in den Koffern können im Unterricht eingesetzt werden. Wir verwenden
    unsere Tablets ausschließlich für schulische Zwecke. Uns ist bewusst, dass die zweckfremde
    Nutzung (z.B. Spiele, Chats) untersagt ist und mit entsprechenden Maßnahmen geahndet
    wird.
  • Unser Tablet ist nur zum Arbeiten geöffnet und liegt grundsätzlich flach auf dem Tisch.
  • Wir fertigen Foto-, Ton- und Filmaufnahmen nur an, wenn es die Lehrkraft ausdrücklich
    erlaubt. Wir sind uns bewusst, dass eine Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen nach
    sich zieht.
  • Jgst. 5 mit 9: Wir bringen keine privaten Tablets mit zur Schule, sondern verwenden die
    schuleigenen Tablets.
  • Jgst. 10 mit 13: Wir können private Tablets nach Absprache mit den Lehrkräften
    gewinnbringend nutzen. Leih-Tablets können im Sekretariat für freie Arbeitszeit ausgeliehen
    werden. Wir bringen unsere Tablets vollständig geladen mit. Das Tablet hat genug freien
    Speicher, enthält die notwendigen Apps und ein Kopfhörer ist vorhanden. Wir unterschreiben
    einen digitalen Nutzungsvertrag. Bei Minderjährigkeit unterschreiben diesen auch unsere
    Eltern. Wir lassen unsere digitalen Geräte in der Pause im Klassenzimmer. Wir haben auch
    immer analoge Schreibmaterialien dabei, da ein Einsatz von Tablets nicht immer sinnvoll ist.

3.3 WLAN

  • In Bezug auf die WLAN-Nutzung an unsere Schule gelten folgende Regelungen:
  • alle Jgst.: Kurzzeitige WLAN-Nutzung mit privaten Geräten im Unterricht per Stunden-Voucher
  • Jgst. 5 mit 10: kein genereller WLAN-Zugang
  • Jgst. 10: Stunden-Voucher zum Arbeiten in Freistunden (in SIL3 oder Aula)
  • Jgst. 11 mit 13: genereller WLAN-Zugang für ein Gerät


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Gegenseitige Rücksichtnahme ist unabdingbare Voraussetzung für das Zusammenleben in einer
Schulgemeinschaft und für die Sicherheit aller Schulangehörigen. Den sich daraus ergebenden
Zielen dient nicht nur diese Hausordnung, sondern auch unsere
Schulverfassung
als Grundlage unserer Gemeinschaft

 

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